Stiftung
Die Überlegung, eine eigene Stiftung zu gründen, kann aus unterschiedlichen Beweggründen und Anlässen entstehen:
- Sie möchten mit Ihrem Vermögen oder einem Teil Ihres Vermögens einen bestimmten Zweck persönlich verwirklichen, der ihnen besonders am Herzen liegt.
- Sie verfolgen karitative oder philanthropische Ziele und möchten diese aktiv unterstützen.
- Sie haben keine eigenen Nachkommen und auch andere geeignete Erben sind nicht vorhanden.
- Ihre Erben werden gut abgesichert sein und Sie möchten gleichzeitig mit einem Teil Ihres Vermögens etwas an die Gesellschaft zurückgeben.
- Es ist Ihnen ein besonderes Anliegen, dass Ihre Visionen auch nach Ihrem Ableben dauerhaft weiter gefördert werden, gegebenenfalls auch unter ihrem Namen.
Der Weg zur eigenen Stiftung:
Treuhandstiftung bereits ab 100.000 € sinnvoll
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Planungsphase
- Rechtliche und steuerliche Beratung zu Lebzeiten
- Konzeption einer Stiftungssatzung
- Festlegen des Testamentsvollstreckers
- Bei Stiftung von Todes wegen muss dies auch zu Lebzeiten erfolgen
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Gründungsphase
- Testamentsvollstrecker führt das Gründungsverfahren ggf. zusammen mit rechtlicher Begleitung bei Aufsichtsbehörde und Finanzamt durch
- Bei Stiftung von Todes wegen muss dies auch zu Lebzeiten erfolgen
- Juristische Begleitung des Verfahrens
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Stiftungsbetrieb
- Der Betrieb der Stiftung und die Erhaltung des Stiftungszwecks sind langfristig gesichert
- Auf Wunsch übernehmen wir auch Funktionen in den Gremien Ihrer Stiftung
Die Stiftung als Erbin
Staatliche
Aufsicht
Aufsicht
Errichtet von Todes wegen oder zu Lebzeiten
Errichtet von Todes wegen
Rechtsfähige Stiftung
oder
Treuhandstiftung
oder
Treuhandstiftung
Errichtet zu Lebzeiten
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Stiftungsvermögen
Kapitalstiftung; Grundstock des Vermögens bleibt grundsätzlich unangetastet
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Stiftungszweck
in der Regel Förderung sozialer, wissenschaftlicher, kultureller oder sonstiger gemeinnütziger Anliegen. Zulässig aber auch: Familienstiftung
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Stiftungsorganisation
Vorstand, Kuratorium, Beirat o.ä.