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Stiftung

Die Überlegung, eine eigene Stiftung zu gründen, kann aus unterschiedlichen Beweggründen und Anlässen entstehen:

  • Sie möchten mit Ihrem Vermögen oder einem Teil Ihres Vermögens einen bestimmten Zweck persönlich verwirklichen, der ihnen besonders am Herzen liegt.
  • Sie verfolgen karitative oder philanthropische Ziele und möchten diese aktiv unterstützen.
  • Sie haben keine eigenen Nachkommen und auch andere geeignete Erben sind nicht vorhanden.
  • Ihre Erben werden gut abgesichert sein und Sie möchten gleichzeitig mit einem Teil Ihres Vermögens etwas an die Gesellschaft zurückgeben.
  • Es ist Ihnen ein besonderes Anliegen, dass Ihre Visionen auch nach Ihrem Ableben dauerhaft weiter gefördert werden, gegebenenfalls auch unter ihrem Namen.

Der Weg zur eigenen Stiftung:

Treuhandstiftung bereits ab 100.000 € sinnvoll

Planungs­phase

  • Rechtliche und steuerliche Beratung zu Lebzeiten
  • Konzeption einer Stiftungs­satzung
  • Festlegen des Testaments­vollstreckers
  • Bei Stiftung von Todes wegen muss dies auch zu Lebzeiten erfolgen

Gründungs­phase

  • Testaments­voll­strecker führt das Gründungs­verfahren ggf. zusammen mit rechtlicher Begleitung bei Aufsichts­behörde und Finanz­amt durch
  • Bei Stiftung von Todes wegen muss dies auch zu Leb­zeiten erfolgen
  • Juristische Begleitung des Verfahrens

Stiftungs­betrieb

  • Der Betrieb der Stiftung und die Erhaltung des Stiftungszwecks sind langfristig gesichert
  • Auf Wunsch übernehmen wir auch Funktionen in den Gremien Ihrer Stiftung

Die Stiftung als Erbin

Staatliche
Aufsicht
Errichtet von Todes wegen oder zu Lebzeiten
Errichtet von Todes wegen
Rechtsfähige Stiftung
oder
Treuhand­stiftung

Stiftungs­vermögen

Kapital­stiftung; Grundstock des Vermögens bleibt grund­sätzlich unangetastet

Stiftungs­zweck

in der Regel Förderung sozialer, wissen­schaftlicher, kultureller oder sonstiger gemein­nütziger Anliegen. Zulässig aber auch: Familien­stiftung

Stiftungs­organisation

Vorstand, Kuratorium, Beirat o.ä.