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Verfügun­gen & Voll­machten

An Unfälle, plötzliche Hilflosigkeit oder das Lebensende denkt niemand gern. Doch im Notfall sollte man vorbereitet sein, damit nicht ein Fremder mit Ihren persönlichen Angelegenheit wie Vermögensfürsorge, ärztliche Versorgung, Lebensmittelpunkt u.v.m. beauftragt wird.

Wir helfen Ihnen durch den Dschungel von Vollmachten und beraten Sie umfassend:

Betreuungs­verfügung

  • Legen Sie die Person fest, die als Ihr Betreuer Ihre Interessen schützen soll
  • Optional können Sie auch bestimmte Personen ausschließen

Patienten­verfügung

  • Sichern Sie Ihre Rechte als Patient
  • Nehmen Sie die Last der Entscheidung von Ihren Angehörigen mit einer eindeutig formulierten Patientenverfügung

Vorsorge­vollmacht

  • Sie erhalten ein maßgeschneidertes Dokument für Ihre persönlichen Bedürfnisse
  • Auf Wunsch inkl. Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Sorgerechts­verfügung

  • Mit einer Sorgerechtsverfügung verhindern Eltern, dass sich der Staat um die Kinder kümmert, wenn beide Eltern ganz oder zeitweise ausfallen

Vorsorge­vollmacht für Unternehmer

  • Ohne Vorsorgevollmacht wird in der Regel vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Das Gericht entscheidet also, wer Sie sowohl privat als auch im Unternehmen vertreten soll.
  • Kommen aus Sicht des Betreuungsgerichts mehrere nahe Angehörige als Betreuer in Betracht, kann dies zu großen Unsicherheiten und Belastungen für die Angehörigen führen. Hinzu kommen zusätzliche Pflichten des Betreuers, wie zum Beispiel die Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses. Das Verfahren kann kosten- und zeitaufwändig sein. Zeit, in der keinerlei Entscheidungen getroffen werden können:Solange kein Betreuer bestellt ist, droht ein Stillstand des Geschäftsablaufs im Unternehmen; in Gesellschaften können z. B. keine Gesellschafterbeschlüsse getroffen werden.