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Vermögens­nachfolge­planung

Der Wahrheitsgehalt dieses Sprichwortes zeigt sich insbesondere dann, wenn ein Erbe verteilt wird.

Deswegen sollten Sie zu Lebzeiten Ihren Erbwunsch klar formulieren und die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, dass dieser Erbwunsch auch umgesetzt werden kann.

Ausgangspunkt dieser Überlegungen ist dabei immer die Fragestellung:

Ruhestand

Wieviel Vermögen benötige ich für einen sorglosen Ruhestand? Wir rechnen mit Ihnen unterschiedliche Szenarien durch:

Ein langes Leben
Plötzliche Krankheit
Pflegebedürftigkeit
Der Wunsch sich an Ihrem Lieblingsort ein Traumhaus zu kaufen

Denn in erster Linie geht es um die finanzielle Absicherung Ihres Ruhestandes. Erst danach kann eine Vermögens­übertragung auf die nächste Generation geplant werden.

Vermögens­übertragungen zu Lebzeiten

Wenn Sie mehr als Liebe schenken!

Gerade bei größeren Vermögen macht es auch aus Gründen der Steuerbelastung Sinn, rechtzeitig zu Lebzeiten Übertragungen vorzunehmen. Aber Vorsicht! Diese Übertragungen sollten Teil eines Gesamtkonzepts sein und nicht ohne vorherige Beratung durch einen Spezialisten erfolgen.

Bevor Sie Vermögen aus der Hand geben, sollten folgende Fragen geklärt sein:

Löst die Schenkung Steuern aus?
Ist das Vermögen vor Zugriff Fremder gesichert?
Soll das Vermögen wirklich final und ohne Auflagen beim Beschenkten bleiben?
Sind alle steuerlichen und rechtlichen Gestaltungs­möglichkeiten sinnvoll genutzt?
(z.B. Güterstandsgestaltungen, Nießbrauchsvorbehalt, steuerliche Immobilienbewertung)