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Unter­nehmens­nachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge ist die „Königsdisziplin“ der Generationen­planung. Sie ist nicht nur komplex, sondern muss vor allem die Zukunft vorwegnehmen.

Dabei sind Unternehmens- und Familien­interessen miteinander abzuwägen.

Insbesondere die gesellschafts­rechtlichen Regelungen müssen mit den Verfügungen im Testament übereinstimmen. Denn so manches Testament konnte schon nicht umgesetzt werden, da im Gesellschafts­vertrag andere Regelungen vereinbart wurden.

Das bedarf fundierter Kenntnisse der Unternehmens- und Familien­konstellation.