Unternehmensnachfolge
Die Planung der Unternehmensnachfolge ist die „Königsdisziplin“ der Generationenplanung. Sie ist nicht nur komplex, sondern muss vor allem die Zukunft vorwegnehmen.
Dabei sind Unternehmens- und Familieninteressen miteinander abzuwägen.
Insbesondere die gesellschaftsrechtlichen Regelungen müssen mit den Verfügungen im Testament übereinstimmen. Denn so manches Testament konnte schon nicht umgesetzt werden, da im Gesellschaftsvertrag andere Regelungen vereinbart wurden.
Das bedarf fundierter Kenntnisse der Unternehmens- und Familienkonstellation.