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Testa­ments­vollstreck­ung

Testamentsvollstreckung ist ein ideales Instrument, um Streit unter den Erben zu vermeiden.

Der Testamentsvollstrecker ist der Willensvertreter und gleichzeitig auch der Treuhänder des Erblassers. In dieser Doppelfunktion hat er die Aufgabe, das Erbe nach den Vorgaben des Erblassers unter den Erben zu verteilen.

In einigen Fällen übernimmt er auch die Dauerverwaltung des Erbes, z.B. bei minderjährigen Erben oder bei komplexen Familien- und/oder Unternehmenskonstellationen.