Testament
Bei rund 75% aller Todesfälle gibt es kein Testament und nur zu oft streiten sich die Hinterbliebenen dann um das Erbe.
Das Testament ist nicht – wie im Volksmund oft tituliert „der letzte Wille“ des Erblassers. Es muss vielmehr auf die jeweilige Lebensphase abgestimmt und nicht erst im hohen Alter verfasst werden. Mit einem Testament beugen Sie Streit vor und stellen sicher, dass auch nach Ihrem Tod alles nach Ihren Wünschen verläuft.
Beispiele
Das Testament sollte auf die jeweilige Lebensphase abgestimmt werden und regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden!
Ehegattentestament / Berliner Testament
Geeignet als gemeinsames Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung! Mitunter in der letzten Lebensphase problematisch, da dies ohne Gestaltung oftmals zu Erbschaftssteuer führt.
Einzeltestament
Nachlass regeln nach eigenen Wünschen mit Einsatz der gewünschten Erben
Testament mit Auslandsbezug
Sicherstellen, dass deutsches Recht Anwendung findet, egal wo Sie sich zum Todeszeitpunkt befinden
Vermächtnis
Gezielte Ausnutzung von Vermächtnissen um Erbengemeinschaften und Streit zu vermeiden und ggf. einzelne Vermögensteile bestimmten Personen zukommen zu lassen.
Minderjährige Kinder bei getrenntlebenden / geschiedenen Eltern
Vermeiden, dass der getrennte / geschiedene Ehepartner den Nachlass verwaltet wenn Kinder zum Zeitpunkt des Todes noch minderjährig sind
Unternehmertestament
Handlungsfähigkeit des Unternehmens sichern und für den Notfall vorsorgen, ggf. mit Benennung des Nachfolgers