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Testament

Bei rund 75% aller Todesfälle gibt es kein Testament und nur zu oft streiten sich die Hinterbliebenen dann um das Erbe.

Das Testament ist nicht – wie im Volksmund oft tituliert „der letzte Wille“ des Erblassers. Es muss vielmehr auf die jeweilige Lebensphase abgestimmt und nicht erst im hohen Alter verfasst werden. Mit einem Testament beugen Sie Streit vor und stellen sicher, dass auch nach Ihrem Tod alles nach Ihren Wünschen verläuft.

Beispiele

Das Testament sollte auf die jeweilige Lebensphase abgestimmt werden und regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden!

Ehegattentestament / Berliner Testament

Geeignet als gemeinsames Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung! Mitunter in der letzten Lebensphase problematisch, da dies ohne Gestaltung oftmals zu Erbschaftssteuer führt.

Einzel­testament

Nachlass regeln nach eigenen Wünschen mit Einsatz der gewünschten Erben

Testament mit Auslands­bezug

Sicherstellen, dass deutsches Recht Anwendung findet, egal wo Sie sich zum Todeszeitpunkt befinden

Vermächtnis

Gezielte Ausnutzung von Vermächtnissen um Erbengemeinschaften und Streit zu vermeiden und ggf. einzelne Vermögensteile bestimmten Personen zukommen zu lassen.

Minderjährige Kinder bei getrennt­lebenden / geschiedenen Eltern

Vermeiden, dass der getrennte / geschiedene Ehepartner den Nachlass verwaltet wenn Kinder zum Zeitpunkt des Todes noch minderjährig sind

Unternehmer­testament

Handlungsfähigkeit des Unternehmens sichern und für den Notfall vorsorgen, ggf. mit Benennung des Nachfolgers

Unser Prozess Testament­gestaltung

  1. Erstgespräch
    mit Analyse der
    Lebenssituation
  2. Testamentsentwurf
    durch die Rechts-
    anwaltskanzlei
    SchwarzRecht
    GmbH
  3. Zweitgespräch
    mit Abstimmung
    und Änderungs-
    wünschen
  4. Handschriftliche
    Abschrift des
    Testamententwurfs
    durch Mandant
  5. Amtliche
    Verwahrung des
    Testaments beim
    Nachlassgericht